Nikon

عربي

Български

Čeština

Dansk

Deutsch

Ελληνικά

English

Español

Eesti

Suomi

Français

हिन्दी

Magyar

Indonesia

Italiano

日本語

Қазақ

한글

Lietuvių

Latviski

Nederlands

Norsk

Polski

Português

Română

Русский

Slovenčina

Slovenščina

Српски

Svenska

ภาษาไทย

Türkçe

Українська

简体中文

繁體中文

Select language

Hinweise

Hinweise für Kunden in Europa

Bei Verwendung eines Netzadapters mit Ladegerätfunktion

Überprüfen Sie bei Verwendung eines Netzadapters mit Ladegerätfunktion zum Aufladen dieser Kamera, dass er die folgenden Standards erfüllt.

Die Leistung des Ladegeräts muss von einer von der Funkanlage benötigten Mindestleistung von 4,5 Watt bis zu einer zum Erreichen der maximalen Ladegeschwindigkeit benötigten Höchstleistung von 27 Watt reichen.

Schnellladefähig über USB-PD

Entsorgungshinweise

VORSICHT: WENN DER FALSCHE AKKUTYP VERWENDET WIRD, BESTEHT EXPLOSIONSGEFAHR. ENTSORGEN SIE NICHT MEHR GEBRAUCHSFÄHIGE AKKUS NACH DEN GELTENDEN VORSCHRIFTEN.

Durch dieses Symbol wird angezeigt, dass elektrische bzw. elektronische Geräte getrennt entsorgt werden müssen.

Folgendes gilt für Verbraucher in europäischen Ländern:

  • Dieses Produkt muss an einer geeigneten Sammelstelle separat entsorgt werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig.
  • Durch getrennte Entsorgung und Recycling können natürliche Rohstoffe bewahrt und die durch falsche Entsorgung verursachten, schädlichen Folgen für die menschliche Gesundheit und Umwelt verhindert werden.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler oder bei den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden bzw. Unternehmen.

Dieses Symbol auf Akkus und Batterien bedeutet, dass sie separat entsorgt werden müssen.

Folgendes gilt für Verbraucher in europäischen Ländern:

  • Alle Batterien und Akkus, ob mit diesem Symbol versehen oder nicht, müssen an einer entsprechenden Sammelstelle separat entsorgt werden. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler oder bei den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden bzw. Unternehmen.